Reha – Sport im VfL

Willkommen beim Rehasport!
Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Angebot, Ansprechpartnern und aktuellen Kurszeiten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Gesundheit aktiv zu fördern.

Ansprechpartner / Leitung

Aktuelle Kurse & Zeiten

Information zum Kursangebot Reha-Gruppen (auch Herzsportgruppe) werden nach eingehenden Anmeldungen und Bedarf beim Spartenleiter zügig weiter aufgebaut.
Wochentag Uhrzeit Ort Leitung Benötigtes Equipment
Mittwoch 12:00 – 14:00 Uhr Firlahalle / Stechelsweg Michaela Wenkel Verordnung, Getränke, Sportkleidung, Handtuch

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich VfL Mitglied sein?

Da Rehasport ärztlich verschrieben wird, muss man kein Vereinsmitglied sein. Der VfL rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Wünschenswert ist jedoch eine Mitgliedschaft. Damit können Sie aktiv an allen weiteren Angeboten des VfL teilnehmen und stärken unsere Gemeinschaft. Auch eine passive Mitgliedschaft ist möglich und unterstützt den Verein bei Mieten, Material und Personal.

Wer hat Anspruch auf Rehasport?

Rehasport wird Personen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Dies gilt insbesondere, wenn nach einer Erkrankung oder aufgrund einer angeborenen Behinderung die physische Leistungsfähigkeit gefährdet ist.

Wie lange bezahlt die Krankenkasse?

Die Leistungsdauer hängt von Krankheitsbild und Diagnose ab. In der Regel umfasst eine Verordnung 6, 12, 18 (Regelfall) oder 24 Monate.

Sie können an einem Kurs ein- bis maximal dreimal pro Woche teilnehmen.

Was ist der Unterschied zur Krankengymnastik?

Beim Rehasport stehen Sport und allgemeine Bewegung in der Gruppe im Fokus.

Funktionstraining/Krankengymnastik richtet sich hingegen gezielt auf bestimmte Körperregionen und beinhaltet spezifische therapeutische Übungen zur Behandlung betroffener Muskeln und Gelenke.

Muss ich etwas zuzahlen?

Nein. Eine Zuzahlung oder Selbstbeteiligung ist für die Teilnahme am Rehasport nicht erforderlich.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport in vollem Umfang, gemäß den vertraglichen Regelungen.

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